Erbschaften

Viele Zoos und Tiergärten sowie gemeinnützige Organisationen stützen einen Großteil ihrer Neuinvestitionen auf Erbschaften. Dies bedeutet, dass z.B. tierliebe Personen einen Teil ihres Vermögens weitergeben möchten und damit Gutes tun. Sie Spenden also einen Teil ihres Erbes. Viele Menschen denken jetzt vielleicht an Beträge in Höhe von Hundertausend oder Millionen, aber auch schon ein kleiner Betrag von ein paar Hundert Euro kommt gemeinnützigen Vereinen (meist) unverhofft zur Unterstützung. Und das beste ist: Vererbungen an gemeinnützige Vereine unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Es kommt also jeder Cent genau da an, wo Sie ihn haben wollen.

Bisher wurden wir einmalig aufgrund der allgemeinen testamentarischen Verfügung zur Unterstützung des Tierschutzes durch ein Erbe unterstützt. Mit diesem Geld bauten wir damals das neue Luchsgehege. Dafür sind wir sehr dankbar.

Falls Sie uns unterstützen wollen, sollten Sie uns unbedingt namentlich in Ihrem Testament erwähnen. Wir wären Ihnen sehr dankbar. Für genauere Informatione dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Ansonsten hat ihr Notar weitere Informationen die Formalitäten betreffend. Wichtig wäre in jedem Fall, dass wir namentlich im Testament erwähnt werden.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und vielen Dank für Ihre Unterstützung!